18+. Vorschauangaben: Bonus, Sterne und Bewertungszahlen sind vom Auftraggeber vorgegeben und nicht unabhängig bestätigt. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen des Anbieters. Verfügbarkeit und Bedingungen hängen vom Aufenthaltsort ab. Glücksspiel birgt finanzielle Risiken.
18+. Vorschauangaben: Bonus, Sterne und Bewertungszahlen sind vom Auftraggeber vorgegeben und nicht unabhängig bestätigt. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen des Anbieters. Verfügbarkeit und Bedingungen hängen vom Aufenthaltsort ab. Glücksspiel birgt finanzielle Risiken.
18+. Vorschauangaben: Bonus, Sterne und Bewertungszahlen sind vom Auftraggeber vorgegeben und nicht unabhängig bestätigt. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen des Anbieters. Verfügbarkeit und Bedingungen hängen vom Aufenthaltsort ab. Glücksspiel birgt finanzielle Risiken.
Die Erlaubnisfrage ist die einzige in diesem Feld, die eine amtliche Antwort hat. Sie steht in einem öffentlichen Verzeichnis, kostet nichts und dauert eine Minute. Trotzdem endet der Abgleich oft mit einem falschen Ergebnis, und das liegt fast immer an einer von sechs Stellen. Diese Seite beschreibt den Ablauf, benennt die sechs Fallen und sagt, was aus einem Fund und aus einem Nichtfund tatsächlich folgt.
Thema
Lizenz
Stand
2026-10-29
Altersgrenze
ab 18
Wer erteilt, was erteilt wird
Zuständig für das Spiel im Netz ist seit der Neuordnung eine Behörde, die die Bundesländer gemeinsam tragen. Sie heißt Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder. Ihr Sitz ist Halle an der Saale. Sie erteilt die Erlaubnisse, führt die Aufsicht und veröffentlicht, wem sie etwas erlaubt hat. Grundlage ist der Glücksspielstaatsvertrag, wirksam seit dem 1. Juli 2021.
Erteilt wird nicht pauschal, sondern je Spielform. Virtuelle Automatenspiele, Onlinepoker und Sportwetten sind drei verschiedene Gegenstände mit drei verschiedenen Verfahren. Ein Unternehmen kann für die Wetten zugelassen sein und für die Automaten nicht, und beides steht in getrennten Rubriken des Verzeichnisses.
Erlaubt wird außerdem einer Gesellschaft und nicht einer Marke. Das klingt nach Spitzfindigkeit und ist die häufigste Ursache falscher Ergebnisse: Der Name auf dem Bildschirm und der Name im Verzeichnis stimmen in den meisten Fällen nicht überein.
Der Ablauf, Schritt für Schritt
Der Abgleich beginnt nicht im Verzeichnis, sondern am unteren Ende der Seite, die man vor sich hat. Von dort kommt die Firmierung, und ohne sie läuft die Suche ins Leere. Gearbeitet wird mit der Seite, die tatsächlich geöffnet ist, nicht mit einem älteren Text über dieselbe Marke.
Die Reihenfolge der fünf Schritte ist nicht beliebig. Der zweite Schritt, die Wahl der Rubrik, entscheidet über die Aussagekraft; der letzte, die Notiz mit Datum, entscheidet darüber, ob das Ergebnis in einem halben Jahr noch etwas wert ist.
Firmierung und Sitz vom unteren Ende der geöffneten Seite abschreiben
Im Verzeichnis die Rubrik der gewünschten Spielform öffnen
Nach der Firmierung suchen, nicht nach dem Werbenamen
Treffer gegen Sitz und Schreibweise aus dem Seitenfuß abgleichen
Ergebnis mit dem Datum der Abfrage in eine eigene Notiz schreiben
Sechs Stellen, an denen es schiefgeht
Die folgenden sechs Fehler machen zusammen fast alle falschen Ergebnisse aus. Sie sind leicht zu vermeiden, sobald man sie kennt, und sie erklären, warum zwei Menschen beim gleichen Haus zu entgegengesetzten Schlüssen kommen können.
Symbolbild · KI-generierte Illustration
Besonders tückisch ist der vierte Fall. In Unternehmensgruppen gibt es für verschiedene Märkte verschiedene Gesellschaften, und für den hiesigen Auftritt kann eine andere zuständig sein als die, die in Pressetexten oder in alten Berichten auftaucht. Maßgeblich ist immer der Fuß der Seite, auf der man spielt.
Typische Fehler beim Abgleich
Fehler
Was dabei passiert
Abhilfe
Suche mit dem Werbenamen
kein Treffer, obwohl eine Erlaubnis besteht
Firmierung aus dem Seitenfuß verwenden
Falsche Rubrik geöffnet
Erlaubnis für die andere Spielform gefunden
Rubrik zur genutzten Spielform wählen
Ähnlicher Name verwechselt
Treffer gehört zu einem anderen Unternehmen
Sitz und Schreibweise gegenprüfen
Gesellschaft der Gruppe vertauscht
Aussage betrifft einen anderen Markt
nur den Fuß der geöffneten Seite nutzen
Alte Bildschirmaufnahme als Beweis
Stand von damals, nicht von heute
frisch abfragen und Datum notieren
Nichtfund als Betrug gedeutet
falscher Schluss aus einer Lücke
Nichtfund als Nichtfund notieren
Was ein Nichtfund bedeutet und was nicht
Steht die gesuchte Gesellschaft nicht in der Rubrik, heißt das: Für diese Spielform liegt keine hiesige Erlaubnis vor, soweit das Verzeichnis zum Zeitpunkt der Abfrage reicht. Es heißt nicht, dass jemand Geld unterschlägt oder Spiele manipuliert. Es heißt aber etwas Praktisches und Hartes: Die hiesigen Schutzvorgaben greifen für dieses Angebot nicht.
Konkret fällt damit die zentrale Zählung der Einzahlungen weg, die bundesweite Sperrmöglichkeit, der Einsatzdeckel, der Takt zwischen den Runden und die Pflichten zur Spielsuchtvorsorge im hiesigen Zuschnitt. Welche Regeln stattdessen gelten, hängt vom Staat ab, der eine andere Erlaubnis erteilt hat, und die Durchsetzung eigener Ansprüche läuft dann dort.
Gelegentlich beruht ein Nichtfund auf einem laufenden Verfahren oder auf einer Änderung in der Unternehmensstruktur. Auch das bleibt ein Nichtfund, bis das Verzeichnis etwas anderes zeigt. Diese Nüchternheit ist unbequem und der einzige Umgang, der sich belegen lässt.
Woran die Schutzmechanismen hängen
Alles, was im Alltag als Schutz wahrgenommen wird, hängt an der hiesigen Erlaubnis. Die Grenze von eintausend Euro Einzahlung im Kalendermonat gilt für die Person und wird über die Datei LUGAS anbieterübergreifend geführt; sie lässt sich daher nicht durch ein weiteres Konto vergrößern. Die Sperrdatei OASIS wirkt ebenso über alle erlaubten Veranstalter hinweg, und zwar auch dort, wo noch kein Konto besteht.
Am Spiel selbst wirken zwei weitere Vorgaben: ein Euro als Höchsteinsatz je Runde am virtuellen Automaten und fünf Sekunden zwischen zwei Runden, ohne selbsttätigen Weiterlauf. Dazu kommt eine Abgabe von 5,3 Prozent auf die Einsätze an virtuellen Automaten und im Onlinepoker, die der Veranstalter schuldet.
Ein vierter Punkt wird selten genannt und ist sichtbar: Werbung für Glücksspiel ist beschränkt, und für eine Aktion darf nicht ohne ihre Bedingungen geworben werden. Wer eine große Zahl ohne jede Auflage beworben sieht, hat damit einen Hinweis darauf, nach welchen Regeln der Auftritt arbeitet.
Zentral geführter Monatsrahmen über alle erlaubten Anbieter
Bundesweite Sperrmöglichkeit mit Abfrage vor dem Spielstart
Einsatzdeckel und Takt am virtuellen Automaten
Abgabe auf Einsätze beim Veranstalter, nicht beim Gast
Beschränkte Werbung und Pflicht zur Nennung der Bedingungen
Eine Erlaubnis aus einem anderen Staat
Häufig findet sich im Fuß ein Hinweis auf eine Zulassung aus einem anderen Mitgliedstaat des Binnenmarktes. Dieser Hinweis ist in der Regel zutreffend und beantwortet eine andere Frage als die, die man gestellt hat. Eine Erlaubnis reicht nur so weit wie das Gebiet, für das sie ausgestellt ist; die hiesige ersetzt sie nicht, und die hiesigen Mechanismen bringt sie nicht mit.
Symbolbild · KI-generierte Illustration
Daraus ergeben sich drei praktische Unterschiede. Erstens ist für Beschwerden eine Behörde in einem anderen Staat zuständig, meist in einer anderen Sprache. Zweitens laufen Ansprüche aus dem Vertrag am Sitz der Gesellschaft, was Aufwand und Kosten verändert. Drittens gilt eine im Inland eingetragene Sperre dort nicht, was für Menschen mit einer Sperre der wichtigste Punkt ist.
Deutschsprachige Oberflächen, Preise in Euro und ein Dienst, der auf Deutsch antwortet, sagen über die Rechtslage nichts. Es sind Merkmale des Vertriebs und nicht der Zulassung, und sie werden regelmäßig als Beweis angeführt, wo keiner ist.
Wenn etwas auffällt
Die Aufsicht nimmt Hinweise auf Verstöße entgegen, und das ist der Weg für Beobachtungen, die über einen Einzelfall hinausgehen: Werbung ohne Bedingungen, ein Einsatz über dem Deckel, fehlende Hinweise auf Sperrmöglichkeit und Hilfsangebote, ein Angebot ohne Eintrag in der passenden Rubrik.
Für den eigenen Streitfall um Geld ist zuerst der Dienst des Hauses zuständig, danach der im Fuß benannte Beschwerdeweg. Erst wenn beides ohne Ergebnis bleibt, ist der Hinweis an die Behörde sinnvoll, und er wirkt dann nicht als Inkasso, sondern als Aufsichtsanstoß. Diese Unterscheidung erspart falsche Erwartungen.
In jedem Fall gilt: Ohne eigene Ablage mit Datum, Wortlaut und Bildschirmaufnahmen bleibt ein Hinweis eine Behauptung. Zwei Minuten Dokumentation je Vorgang sind die ganze Vorbereitung, die es braucht.
Häufige Fragen
Wo steht, ob ein Angebot im Inland erlaubt ist?
Im öffentlichen Verzeichnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, aufgeteilt nach Spielform. Gesucht wird die Gesellschaft aus dem Fuß der geöffneten Seite, nicht der Werbename. Das Ergebnis gilt für den Tag der Abfrage und gehört deshalb mit Datum in eine Notiz.
Warum finde ich die Marke nicht im Verzeichnis?
Weil Erlaubnisse Gesellschaften erteilt werden und nicht Werbenamen. Der Name im Browser steht dort in der Regel nicht. Ohne die Firmierung aus dem Seitenfuß ist eine Suche folgerichtig ergebnislos, und dieses Ergebnis sagt über die Rechtslage nichts.
Gilt eine Erlaubnis für alle Bereiche eines Anbieters?
Nein, sie wird je Spielform erteilt. Virtuelle Automatenspiele, Onlinepoker und Sportwetten laufen in getrennten Verfahren und stehen in getrennten Rubriken. Aus einem Eintrag für die Wetten folgt für die Automaten nichts.
Was bedeutet es, wenn kein Eintrag vorhanden ist?
Dass für die geprüfte Spielform keine hiesige Erlaubnis vorliegt, soweit das Verzeichnis am Tag der Abfrage reicht. Praktisch heißt das, dass zentrale Einzahlungszählung, bundesweite Sperre, Einsatzdeckel und Takt für dieses Angebot nicht greifen. Ein Vorwurf gegen das Unternehmen folgt daraus nicht.
Taugt eine Lizenz aus Malta oder einem anderen EU-Staat?
Sie gilt für das Gebiet, für das sie ausgestellt wurde, und bringt die hiesigen Schutzvorgaben nicht mit. Beschwerden laufen dann über eine Behörde im Ausland, Ansprüche am Sitz der Gesellschaft, und eine im Inland eingetragene Sperre wirkt dort nicht. Eine deutschsprachige Oberfläche ändert daran nichts.
Wie oft sollte ich den Abgleich wiederholen?
Vor jeder größeren Entscheidung und ansonsten in größeren Abständen, denn der Stand wird fortgeschrieben. Hilfreich ist die eigene Notiz mit Datum: Beim zweiten Abgleich sieht man sofort, ob sich etwas verändert hat, und Veränderungen sind die eigentliche Information.
An wen wende ich mich bei einem Verstoß?
Zuerst an den Dienst des Hauses, dann an den im Seitenfuß benannten Beschwerdeweg. Bleiben beide ohne Ergebnis, nimmt die Aufsicht Hinweise auf Verstöße entgegen. Sie betreibt kein Inkasso für Einzelfälle, sondern prüft den Betrieb, und dafür ist die eigene Dokumentation entscheidend.